Wer kann in eine private Krankenversicherung wechseln?

Gewissen Berufsgruppen steht es in Deutschland frei, ob sie sich in die private Krankenversicherung wechseln oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten. Hierzu zählen Studenten, Selbständige, Freiberufler und auch Beamte. Angestellte unterliegen dagegen der Versicherungspflicht in der GKV und können erst wechseln, wenn ihr jährliches Einkommen den Betrag von 48.600 Euro übersteigt.


Erhalte ich den Arbeitgeberanteil auch als Mitglied der PKV?

Als Arbeitnehmer und Versicherter der PKV erhält man ebenfalls den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, jedoch ergeben sich hieraus einige Besonderheiten. Der Betrag, den der Arbeitgeber zuschießt, ist nämlich nach oben hin gedeckelt und orientiert sich dabei am Maximum der gesetzlichen Versicherung. Wer also einen höheren PKV-Beitrag zahlt, muss die Differenz selbst tragen. Mit einem Versicherungsvergleich können Sie prüfen, ob sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung lohnt.


Worum geht es beim neuen Basistarif?

Der neue Basistarif gilt ab 01.01.2009 und löst den alten Standard-Tarif ab. Die Unterschiede liegen vor allem darin, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft niemanden aufgrund seines Krankenstandes ablehnen darf. Die Leistungen lehnen sich größtenteils an die der gesetzlichen Krankenversicherung an und die Prämie darf dabei den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Mit einem höheren Alter, können Sie auch auf diesen Tarif der privaten Krankenversicherung wechseln um die monatlichen Beiträge zu reduzieren.


Wie sieht es mit einer Rückkehr in die GKV aus?

Grundsätzlich ist die Rückkehr aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung nur sehr schwer zu vollziehen, da dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Wer sich als Freiberufler oder Selbständiger einmal dazu entschlossen hat, sich privat zu versichern, kann nicht mehr in die GKV zurückkehren. Als Arbeitnehmer über 55 Jahre hat man unter Umständen die Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren, wenn das eigene Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Alternativ steht allerdings auch die Alternative zur Verfügung, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln um die Beiträge zu reduzieren.


Gibt es in der PKV Selbstbeteiligungen?

Ob man bei seiner privaten Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung zahlen muss oder nicht, hängt in erster Linie von dem Vertrag ab, den man angenommen hat. Normale Selbstbeteiligungen betragen 150, 300 oder sogar 450 Euro pro Jahr, die für einen deutlich abgesenkten Krankenversicherungsbeitrag sorgen. Dabei muss man für sich abwägen, ob man lieber einen hohen Beitrag zahlt und dafür immer den vollen Schutz genießt, oder ob man sich auf eine gewisse Selbstbeteiligung einlässt und dafür monatlich weniger zahlt. Als junger gesunder Mensch, kann es sich durchaus lohnen, einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung zu wählen um geringe monatliche Beiträge zu haben. Mit steigendem Alter kann man immernoch intern auf einen anderen Tarif der private Krankenversicherung wechseln.


Erhalte ich in der PKV Beiträge zurück, für die ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Ob man Beitragsrückerstattungen erhält, hängt mitunter stark von der jeweiligen Versicherung und dem Tarif ab, den Sie nutzen. Es ist jedoch mitunter möglich, bis zu 3 Monatsprämien zurückerstattet zu bekommen, wenn man in dem betreffenden Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

 

Die Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung sind sehr Beratungsintensiv. Sollten Sie ein Wechsel in die private Krankenversicherung vorhaben, so sollten Sie vorab einen unverbindlichen Versicherungsvergleich durchführen und dann die Entscheidung für einen privaten Krankenversicherungs Wechsel treffen.



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